Mit der immer weiteren Verbreitung des Modells der "Business Improvement Districts" seit dem Inkrafttreten des GSED 2005 wurde dem Thema eine wachsende öffentliche Aufmerksamkeit zuteil. So berichteten bereits das "Hamburger Abendblatt" und "Die Welt" über aktuelle Entwicklungen in diesem Bereich. Hiermit möchten wir auf weitere Informationsquellen verweisen, insbesondere auf Zeitungsartikel zu den verschiedenen Innovationsbereichen in Hamburg und die einschlägigen verwaltungsgerichtlichen Urteile.
Zeitungsartikel
http://www.bergedorfer-zeitung.de/article134644898/Sachsentor-Schoenheit-wichtig-Internet-Konzept-erst-spaeter.html (24.11.2014)
http://www.abendblatt.de/hamburg/article134814711/Die-verschoenernde-Welt-der-BIDs-bekommt-erste-Risse.html (28.11.2014)
http://www.welt.de/print/welt_kompakt/hamburg/article138942195/Schoene-Stadt-zu-hohem-Preis.html (31.03.2015)
http://www.zeit.de/2015/16/business-improvement-district-eigeninitiative-hamburg (16.04.2015)
http://www.abendblatt.de/hamburg/harburg/article206836431/Das-BID-Sand-steht-in-den-Startloechern.html (18.12.2015)
http://www.abendblatt.de/hamburg/hamburg-mitte/article207054013/Streit-um-die-Schoenheitskur-fuer-den-Steindamm.html (17.02.2016)
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article158260070/Jetzt-wollen-die-den-Basarcharakter-kaputt-machen.html (20.09.2016)
http://www.zeit.de/hamburg/politik-wirtschaft/2016-09/hamburg-st-pauli-reeperbahn-business-improvement-district (11.10.2016)
Urteile
Das VG Hamburg beschäftigte sich in seinem Urteil vom 13.01.2011 (Az. 9 K 1774/09) unter anderem mit der Frage, ob der Einheitswert ein angemessener Faktor für die Berechnung der Abgabenhöhe im Einzelfall ist. Den von der Finanzbehörde an die Klägerin gerichteten Festsetzungsbescheid hob das Gericht schließlich mit dem Hinweis, der Rechtsverordnung zur Einrichtung des Innovationsbereiches liege eine fehlerhafte Gebietsabgrenzung zugrunde, auf. Den Volltext des Urteils können Sie unter https://openjur.de/u/593111.html nachlesen.
Nach einem Urteil des OVG Bremen vom 14.04.2011 (Az. 1 B 177/10) ist die für die Abgabenerhebung in BIDs erforderliche Homogenität der Abgabenschuldner (s. dazu die Ausführungen zur "Innovationsabgabe") nicht gegeben, wenn die betroffenen Grundstücke nicht vergleichbar wirtschaftlich nutzbar sind und dennoch sämtliche Grundeigentümer zur Finanzierung des Innovationsbereiches herangezogen werden. Dabei können schon unterschiedliche bauplanungsrechtliche Gebietsausweisungen im geplanten BID (in diesem Fall Kerngebiet und Mischgebiet) ein Indiz für eine fehlende Homogenität der Grundeigentümer und für eine fehlerhafte Gebietsabgrenzung bei dessen Festlegung darstellen. Das OVG äußerte mit seinem Urteil bereits im Eilverfahren ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abgabenerhebung. Das Urteil finden Sie unter http://www.hamburg.de/contentblob/2866382/data/urteil-ovg-bremen.pdf zum Download.
Das Verwaltungsgericht Hamburg erklärte mit seinem Urteil vom 03.03.2009 (Az. 9 K 2094/06) die Verordnung zur Einrichtung des BIDs Neuer Wall für rechtswidrig und daher nichtig, da bei der Festsetzungsberechnung der Abgaben zur Finanzierung des Innovationsbereiches die Einheitswerte der betroffenen Grundstücke in DM-Beträgen zugrunde gelegt wurden. Darin erkannte das Gericht einen Verstoß gegen die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage des § 7 Abs. 1 GSED. Aufgrund dieses Fehlers in der Verordnung musste sich das VG in seinem Urteil mangels Entscheidungserheblichkeit nicht mit den weiteren vorgebrachten Argumenten der Klägerin bezüglich der Vereinbarkeit des GSED mit höherrangigem Recht auseinandersetzen. Das Urteil können Sie unter https://openjur.de/u/592497.html nachlesen.
Externe Seiten
Auf seiner Website http://www.bbid-sachsentor.de/ informiert der vom ältesten BID Hamburgs - dem BID Sachsentor - persönlich betroffene Bergedorfer Geschäftsmann Wido Schüttfort, Geschäftsführer der Schuhhaus Schüttfort GmbH, über aktuelle Entwicklungen rund um den kontrovers diskutierten Innovationsbereich in der Bergedorfer Innenstadt.