BIDs sind städtische Gebiete, in denen Maßnahmen zur Quartiersaufwertung (z.B. Sanierung, Werbemaßnahmen oder Hausmeisterdienste) durch private Aufgabenträger erbracht werden. Finanziert werden diese Maßnahmen und die Verwaltung der Innovationsbereiche aber nicht von der Stadt, sondern durch Sonderabgaben, die durch die Finanzbehörde von den Grundeigentümern im jeweiligen Gebiet erhoben werden. Vielfach sehen sich Grundstückseigentümer infolge dessen mit Abgabenforderungen im bis zu fünfstelligen Bereich konfrontiert, gegen die ein selbstständiger Widerspruch zu diesem Zeitpunkt nicht immer Erfolg versprechend ist.
Wir vertreten bereits eine Vielzahl von Grundeigentümern, die von der Einrichtung verschiedener Innovationsbereiche, vornehmlich in der Bergedorfer Innenstadt (BID Sachsentor III, Alte Holstenstraße II) betroffen sind und rechtlich gegen die durch Zwangsabgaben finanzierte Verwaltung ihrer Stadtteile vorgehen möchten. Deshalb verfügen wir über viel Erfahrung in diesem vergleichsweise neuen Rechtsgebiet (das GSED trat erst 2005 in Kraft) und beobachten aufmerksam aktuelle Entwicklungen in Praxis und Rechtsprechung; so musste das Gesetz zum Beispiel schon mehrfach nach Prüfungen der Hamburgischen Verwaltungsgerichte an höherrangiges Recht angepasst und umformuliert werden. Es ist also keineswegs "unanfechtbar".
Sollten Sie von der Einrichtung eines Innovationsbereiches als Grundstückseigentümer, Anwohner oder Gewerbetreibender betroffen sein, stehen wir Ihnen in jeder Phase des Verfahrens von der Bekanntmachung bis zur Einrichtung gern mit weiteren Informationen und rechtlicher Beratung zur Seite. Wir unterstützen Sie mit unserer juristischen Fachkenntnis beim Widerspruch gegen das BID selbst sowie bei der Anfechtung konkreter Abgabenbescheide. Zögern Sie nicht, in Kontakt mit uns zu treten.